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Google Search Console & Datenschutz: Ist die GSC DSGVO-konform?

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Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, englisch GDPR) am 25. Mai 2018 stellt sich immer wieder die Frage, welche Service-Angebot von Google davon betroffen sind. Das gilt auch für die Google Search Console: viele Unternehmen stellen sich die Frage, ob die Google Search Console datenschutzkonform ist.

Die Kurzantwort: Ja, die Google Search Console ist DSGVO-konform und kann ohne Probleme und Zustimmung der Website-Nutzer eingesetzt werden.

Google Search Console und Datenschutz: Das Tool erfasst keine personenbezogenen Daten

Weshalb komme ich zu der Einschätzung, dass das die Google Search Console DSGVO-konform ist? Vereinfacht gesagt geht es bei der Datenschutz-Grundverordnung darum, ob Rückschlüsse auf eine einzelne Person möglich sind. Dies ist bei der Google Search Console (kurz: GSC) nicht der Fall.

Im kostenlosen Tool stellt Google folgende Daten bereit:

  • Informationen über einzelne Webseiten, die bei der automatischen Analyse (das sogenannte Crawling) erhoben wurden. Darunter fallen z.B. die Ladegeschwindigkeit, Optimierung für Mobilgeräte oder nicht erfolgreich aufrufbare Seiten. Diese sind nie personengebunden
  • Darüber hinaus liefert die Search Console Informationen zu Suchanfragen, zu denen die Website in der Google Suche erschienen ist
  • Ein neuer Bereich ist die Auswertung von Google Discover. Hier erfasst Google unter anderem die Klicks auf einzelne Seiten

In der Theorie könnten die eingegebenen Suchanfragen Rückschluss auf einzelne Nutzer geben und dadurch von der DSGVO betroffen sein. Allerdings stehen die Daten eben nicht für einzelne Personen und/oder deren genauen Standort, sondern nur in der Gesamthäufigkeit zur Verfügung. Dadurch ist kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich.

Für den Datenschutz kein Problem: Die Suchanfragen lassen keinen Rückschluss auf einzelne Personen zu
Google erfasst zwar innerhalb der Google-Suche eingegebene Suchanfragen, diese lassen allerdings keinen Rückschluss auf einzelne Personen zu

Zudem werden diese Daten innerhalb der Google-Suche erhoben – und das geschieht unabhängig davon, ob die jeweils angezeigte Website die Google Search Console verwendet oder nicht. Selbiges gilt für die Daten aus Google Discover – auch hier findet die Datensammlung innerhalb von Google-Diensten statt.

Schauen wir auf die von Google innerhalb seiner Dienste erhobenen Daten. Der Screenshot wurde auf dieser Seite Anfang April 2022 gemacht.

Diese Daten sammelt Google bei der Nutzung von Google-Angeboten wie der Google Suche
Auszug der von Google erhobenen Daten bei der Nutzung von Google-Angeboten (Stand: 02. April 2022)

Durch die Nutzung der Google Search Console erhält Google keinerlei zusätzliche Daten. Denn durch den Einsatz der ehemals Google Webmaster Tools genannten Toolsammlung wird kein Tracking-Pixel oder ähnliches auf der eigenen Website gesetzt, sondern nur eine Verifizierungsschlüssel auf der Website verfügbar gemacht. Dieser ist technisch nicht in der Lage, Daten zurück an Google zu versenden.

Halten wir also fest:

  • Die in der Google Search Console bereitgestellten Daten werden innerhalb von Google-Diensten erhoben und sind nicht personengebunden. Welche Daten von Google erhoben werden, kann hier nachgelesen werden
  • Die Einwilligung zur Datensammlung gibt der Nutzer auf der Google-Website
  • Die Datenerhebung findet unabhängig von der Nutzung der Google Search Console durch die jeweils angezeigte Website statt
  • Durch den Einsatz der Search Console werden keine personenbezogenen Daten an Google zurückgespielt
  • Mit Hinblick auf Suchanfragen bzw. Klicks auf Webseiten in Google Discover endet die Datenerfassung mit dem Klick

Entsprechend ist die Nutzung der Google Search Console mit der DSGVO-konform und der Einsatz des kostenlosen Tools muss nicht im Cookie-Consent sowie der Datenschutzerklärung der eigenen Website aufgeführt werden. Doch wie sieht es mit Google Analytics aus?

Die Google Search Console ist nicht Google Analytics

Anders verhält es sich beim ebenfalls sehr populären Webanalyse-Tool Google Analytics. Hierbei handelt es sich um eine Webanalyse-Software, mit der z.B. der Aufruf von einzelnen Seiten oder der Nutzerstandort (bezogen auf z.B. den Wohnort) analysiert werden kann. Auch die IP-Adresse wurde lange Zeit vollständig erfasst. Konkret bedeutet das: Für Google Analytics sieht die DSGVO-Einschätzung wiederum anders aus. Der Einsatz von Google Analytics ist nur nach Nutzereinwilligung möglich und die Nutzung muss in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.

Das bedeutet nicht, dass Unternehmen auf den Einsatz von Google Analytics verzichten sollten. Zu wertvoll sind die Daten über die Website-Besuche für die Optimierung des Online-Marketings.

Was von Google Analytics in welchem Umfang an schützenswerten Daten im Sinne der DSGVO erfasst wird, sollten Sie mit individuellem Blick auf Ihre Website mit einem Experten klären. Einen ersten Überblick über das Thema bietet das folgende Video:

Fazit: Keine Probleme mit dem Datenschutz. Die Google Search Console kann problemlos eingesetzt werden

Durch den Einsatz der Google Search Console besteht kein Konflikt mit der Datenschutz-Grundverordnung und die eigene Website kann ohne Probleme verwendet werden.

Website-Verantwortliche erhalten durch die Nutzung der Search Console wertvolle Einblicke in das Abschneiden der eigenen Website in der Google-Suche. Die Daten lassen sich hervorragend zur Optimierung der Website nutzen. Wenn Sie Hilfe bei der Benutzung der Google Search Console benötigen, dann empfehle ich Ihnen mein Fachbuch “SEO mit Google Search Console” (direkt zu Amazon). 

Eine wirkliche Alternative zur Google Search Console gibt es übrigens nicht. Denn nur hier erhalten Sie Daten über Ihre Website (und eben nicht Website-Besucher!) direkt von Google. Das können andere SEO-Tools per Definition schon nicht leisten. Am nächsten dran sind die Bing Webmaster Tools, die aber nur Daten der Bing-Suche liefern können. Und die hat in Deutschland einen geringen Marktanteil.

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