Manuelle Maßnahme in der Google Search Console

Manuelle Maßnahme in der Google Search Console

letzte Aktualisierung:

| Beitrag von

in

Google hat umfangreiche Richtlinien für die Optimierung und Gestaltung von Websites definiert. Diese Richtlinen regelmäßig zu lesen ist mit der beste Weg, eine manuelle Maßnahme durch Google im Vornherein zu vermeiden. Denn immer dann, wenn Google der Ansicht ist, dass massive Verstöße gegen die Webmaster Richtlinien vorliegen, wird eine manuelle Maßnahme gegen eine Website verhängt. Über diese wird der Webmaster über die Google Webmaster Tools.

Eine Website über Google Webmaster Tools auf manuelle Maßnahmen prüfen

Sofern Google eine manuelle Abstrafung gegen eine Website verhängt, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung. Sofern die Nachrichtenweiterleitung aktiviert ist, wird Ihnen diese auch an die hinterlegte E-Mailadresse gesendet.

In den Webmaster Tools werden manuelle Maßnahmen aber auch nochmals explizit aufgelistet: Unter dem Menüpunkt „Suchanfragen“ können Sie kontrollieren, ob eine manuelle Maßnahme gegen eine bestätigte Website Ihres Kontos vorliegt.

Welche manuellen Maßnahmen gibt es?

Auf der Übersichtsseite zu manuellen Maßnahmen listet Google die einzelnen Abstrafungen auf, die aktuell über Google Webmaster Tools verhängt werden.

  • Unnatürliche Links zu Ihrer Website – Auswirkungen auf die Links
  • Unnatürliche Links zu Ihrer Website
  • Unnatürliche Links von Ihrer Website
  • Gehackte Website
  • Inhalte von geringer Qualität mit geringem oder gar keinem Mehrwert
  • Reiner Spam
  • Nutzergenerierter Spam
  • Cloaking bzw. irreführende Weiterleitungen
  • Verborgener Text bzw. überflüssige Keywords
  • Kostenlose Spam-Hosts

Zu den häufigsten manuellen Maßnahmen zählen die zu unnatürlichen Links. Hier unterscheidet Google zwischen eingehenden und ausgehenden Links. Im Falle der eingehenden Links ist es möglich, dass sich die Auswirkungen nur auf die Links selbst bezieht und daher die betroffene Website nur indirekt beeinflussen.

Welche Auswirkungen hat eine manuelle Maßnahme auf Ihre Seite?

Inwieweit und in welchem Umfang aufgrund einer Maßnahme seitens Google eine Trafficveränderung feststellbar ist, hängt stark vom Vergehen ab. Sofern Sie beispielsweise die Meldung wegen „Reiner Spam“ erhalten haben, dürften Sie Ihre Website sehr schnell nicht mehr auf guten Positionen finden. Auf jeden Fall sollten Sie die Meldung ernst nehmen und sich an die Problembeseitigung machen

Welche Gegenmaßnahme sollten Sie ergreifen?

Google verteilt manuelle Abstrafungen nicht grundlos. Wenn Sie eine diesbezügliche Nachricht erhalten, liegt also etwas in den Augen von Google im Argen. Teilweise muss man Webmastern zu Gute halten, dass diese nichts von den Verstößen wussten. Allerdings hilft auch Unwissenheit vor Strafe nicht. In der Sicht ist der Verursacher immer die Website: Als Webmaster ist es also die eigene Sorge dafür zu sorgen, dass keine Verstöße gegen die Webmaster Richtlienen vorliegen.

1. Gegenmaßnahmen einleiten

Überlegen Sie im ersten Schritt, welche Verstöße vorliegen könnten. Eine gute Anlaufstelle für das weitere Vorgehen ist dabei die Google Webmaster Hilfe. Zu jeder manuellen Maßnahme listet Google entsprechende Handlungsempfehlungen auf.

2. Probleme beseitigen

Nachdem Sie die mögliche Ursache für die Abstrafung einkreisen konnten, sollten Sie sich an die Problemlösung machen. Im Fall von unnatürlichen eigehenden Links ist dies der Linkabbau oder die Nutzung des Disavow-Tools.

3. Antrag auf erneute Überprüfung stellen

Sobald Sie den Grund für die manuelle Maßnahme beseitigt haben, können Sie über die Google Webmaster Tools einen Reconsideration Request (Antrag auf erneute Überprüfung) stellen. Worauf bei diesem zu achten ist, erfahren Sie im Ratgeber zum Reconsideration Request.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert